Für Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder deren Jahresumsatz EUR 10 Mio. übersteigt, regelt die bald umzusetzende Whistleblowing-Richtlinie der EU, dass ein internes Meldesystem zur Aufdeckung von Verstößen gegen Unionsrecht zu etablieren ist. Ein Überblick.
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Quelle: www.efarbeitsrecht.net, 20.10.2020, Annabel Lehnen.