Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 23. März 2026 entschieden, dass eine Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Identität eines Hinweisgebers bei Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch offenzulegen.
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Quelle: www.fachanwalt.de, 26.03.2026, Redaktion fachanwalt.de