Organisationsverschulden im Fokus der Aufsicht: Warum BaFin-regulierte Institute 2026 ihre Compliance-Strukturen härten müssen

In der aktuellen Aufsichtspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen. Während in der Vergangenheit oft die Existenz von Compliance-Richtlinien ausreichte, steht heute die operative Wirksamkeit (Effectiveness) im Zentrum jeder Sonderprüfung nach § 44 KWG. Für Geschäftsleiter von regulierten Instituten bedeutet dies eine massive Verschärfung des Haftungsrisikos. Das „Organisationsverschulden“ ist nicht mehr nur eine theoretische Gefahr des Zivilrechts, sondern ein unmittelbarer Hebel der Aufsicht, um persönliche Konsequenzen gegen das Management einzuleiten.

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Quellw: www.rechtslupe.de, 30.04.2026