Experten sind sich einig: Der anwaltliche Ombudsmann ist wahrscheinlich das effektivste Hinweisgebersystem. Wir, die Rechtsanwälte des Ombud Service sind eine ausschließlich auf die Erbringung von Hinweisgeber-Dienstleistungen spezialisierte Anwaltskanzlei.
Wir haben das bereits seit langem bewährte Prinzip des Ombudsmannes weiterentwickelt und optimiert und bieten dadurch unseren Mandanten ein individuelles, auf die jeweiligen Ansprüche und Erwartungen abgestimmtes Hinweisgebersystem, unser "OSR Multikanal Hinweisgebersystem".
Gleichgültig ob es sich bei unseren Mandanten um börsennotierte Unternehmen, KMU´s, Behörden oder NGO´s handelt, wir können ihren Ansprüchen und Erwartungen gerecht werden und erfüllen natürlich auch die Anforderungen von z.B. dem HinSchG oder der DSGVO.
Die Ombudsmann Dienstleistungen von OSR können Unternehmen und Organisationen vor materiellen und immateriellen Schäden bewahren - und schaffen einen wert- und vertrauensbildenden Faktor für Investoren, Geschäftspartner und Kunden.
Zusätzlich bieten wir mit HinweisPLUS die Möglichkeit ein Hinweisgebersystem zu implementieren, das die Möglichkeit bietet, einen Hinweis mit einer Geldprämie zu honorieren. Die Abwicklung erfolgt dabei durch die Treuhandfunktion der OSR-Rechtsanwälte. Damit bieten sich für Unternehmen und Organisationen völlig neue Möglichkeiten die Effizienz eines Hinweisgebersystems weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu steigern.
Ombudsmann - Definition und Tätigkeit
Der Begriff „Ombud“ stammt aus dem Isländischen (umboð). Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hat sich in Schweden daraus der Justitie-Ombudsmann entwickelt. Dessen Aufgabe war es, das rechtsstaatliche Handeln der Beamten zu überwachen.
In Deutschland genießt der anwaltliche Ombudsmann (oder die anwaltliche Ombudsfrau) als Ansprechpartner für Hinweisgeber die gesetzlich garantierte Sicherheit, dass die ihm anvertraute Informationen vertraulich behandelt werden.
Der Ombudsmann, oder auch Ombud-Anwalt ist nach dem Verständnis von OSR die ideale Voraussetzung für Hinweisgeber, vertrauliche Mitteilungen an den eingesetzten Ombudsmann zu übermitteln, und für unsere Mandanten ein ideales Instrument um wirkungsvoll ihre Compliance-, Revisions- und Wertemanagementaktivitäten zu unterstützen.
Diesen Hinweisgeberkanal haben wir noch um weitere Kanäle zu unserem OSR-Multikanal-Hinweisgebersystem weiterentwickelt. Dazu gehört auch unser webbasierendes Hinweisgeberportal "OSR-Investigativ".
Whistleblowing und Compliance mit Ombud Service Rechtsanwälte
Wir verstehen unsere Dienstleistungen als best practice im Bereich der Hinweisgebersysteme und kombinieren die gesetzlich geschützten Vorteile des anwaltlichen Ombudsmannes mit einer Vielzahl von Kommunikationsmöglichkeiten, mit denen ein Hinweisgeber mit einem Rechtsanwalt des Ombud Service Kontakt aufnehmen kann. Zu den Kernmerkmalen des OSR-Hinweisgebersystems gehören: