Meldungen von Hinweisgebern können gegenüber Anwälten des Ombud Service absolut anonym und vertraulich abgegeben werden.
Das gesetzlich garantierte anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht, sowie die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, gewährleistet diese Voraussetzungen, sowohl gegenüber unseren Mandanten als auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden.
Unsere Anwälte verfügen auch über die erforderliche juristische und psychologische Kompetenz, um Hinweisgeber vertrauensvoll und kompetent beraten zu können.
Aufgrund unserer professionellen Erfahrungen wissen wir, dass es sich bei der Kontaktaufnahme durch Hinweisgeber um eine äußerst sensible Situation handelt, die von hohen emotionalen Komponenten begleitet wird.
Umso mehr ist es wichtig, dem Hinweisgeber neben einer professionellen juristischen Kompetenz auch ein Umfeld zu schaffen, das von Vertrauen und Sicherheit geprägt ist.
Hinweisgeber können jederzeit Kontakt mit einem Rechtsanwalt des Ombud Service aufnehmen; 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr.