Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, ein umfassendes Compliance-System einzurichten, gibt es für Arbeitgeber in Deutschland nicht. Trotzdem tragen Geschäftsführung, Vorstand und andere Führungskräfte erhebliche rechtliche und persönliche Risiken, wenn es im Unternehmen zu Rechtsverstößen kommt.
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Quelle: www.anwalt.de, 02.11.2026, Dr. Amir Katanbafteh