Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Beschäftigte nach Art. 15 DSGVO grundsätzlich keine Kopie eines vollständigen Compliance-Berichts verlangen können, nur weil dieser personenbezogene Daten über sie enthält.
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Quelle: www.vdaa.de, 09.09.2026, FranzenLegal