Wir verstehen unsere Dienstleistungen als best practice im Bereich der Hinweisgebersysteme und des anwaltlichen Ombudsmannes und kombinieren die gesetzlich geschützten Vorteile des anwaltlichen Ombudsmannes mit einer Vielzahl von Kommunikationsmöglichkeiten, mit denen ein Hinweisgeber mit einem OSR-Anwalt Kontakt aufnehmen kann. Zu den Kernmerkmalen des OSR-Hinweisgebersystems gehören:
- 24h Erreichbarkeit für Hinweisgeber - und das 365 Tage im Jahr. Wir sind dann für einen Hinweisgeber persönlich erreichbar, wann er es will und wann immer er einen sicheren Ansprechpartner benötigt.
- Hinweisgeber erhalten immer einen Kontakt mit einem spezialisierten OSR-Rechtsanwalt. Die Möglichkeit, dass ein Hinweisgeber nur eine Bürokraft oder eine Vertretung erreicht, ist ausgeschlossen.
- Hinweisgeber erreichen OSR-Anwälte über eine Vielzahl von Kommunikationskanälen. Zusätzlich steht ihnen auch das Hinweisgeberportal OSR-Investigativ© zur Verfügung. OSR-Investigativ© ermöglicht die Übersendung einer anonymen Nachricht oder stellt einen anonymen Dialog mit einem OSR-Rechtsanwalt auf elektronischem Weg her.