Ein HInweisgebersystem nach dem Verständnis von OSR ist vor allem immer eines: Kein Selbstzweck. Wir sehen uns als ein effektiver Bestandteil in Compliance-Systemen unserer Mandanten, um wirkungsvoll kriminelle und unternehmensschädigende Handlungen aufzudecken oder verhindern zu können. Mandanten von OSR können durch Implementierung des OSR-Multikanal-Hinweisgebersystems ihre internen Organisationsstrukturen und Abläufe schützen und verbessern und so das Entstehen von unternehmensschädigenden Handlungen wirkungsvoll eindämmen und verhindern.
Breadcrumb
- Ombud Service Rechtsanwälte >
- Unsere Tätigkeit >
- Unser Ansatz >