Die OSR-Rechtsanwälte verfügen über entsprechende Kenntnisse im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts. Unsere Erfahrungen haben aber gezeigt, dass es im Verhältnis zwischen einem Hinweisgeber und einem Ombudsmann nicht nur auf juristische Kompetenzen ankommt. Ganz entscheidend ist zunächst die Schaffung eines vertrauensbildenden Klimas, in dem der Hinweisgeber frei von Ängsten und Ressentiments sprechen kann. Die OSR-Anwälte verfügen über geeignete Kompetenzen, die es einem Hinweisgeber ermöglichen, frei von Furcht seine vertraulichen Hinweise mitzuteilen. Denn nur in einem solchen Klima aus Vertrauen und Sicherheit können Hinweisgeber frei und ohne Vorbehalte sich einem OSR-Rechtsanwalt anvertrauen. Diese Voraussetzung führt nach unseren Erfahrungen zu besonders hochwertigen und zuverlässigen Hinweisen.
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