Meldungen von Hinweisgebern können gegenüber Rechtsanwälten des Ombud Service absolut anonym und vertraulich abgegeben werden.
Das gesetzlich garantierte anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht, sowie die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, gewährleistet diese Voraussetzungen, sowohl gegenüber unseren Mandanten als auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Zusätzlich bietet seit Anfang 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz jenen Hinweisgebern zusätzlichen Schutz, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen; dies sind ganz überwiegend Beschäftigte des jeweiligen Unternehmens, Behörde oder Organisation.
Unsere Anwälte verfügen auch über die erforderliche juristische und psychologische Kompetenz, um Hinweisgeber vertrauensvoll und kompetent beraten zu können.
Aufgrund unserer professionellen Erfahrungen wissen wir, dass es sich bei der Kontaktaufnahme durch Hinweisgeber um eine äußerst sensible Situation handelt, die von hohen emotionalen Komponenten begleitet wird.
Umso mehr ist es wichtig, dem Hinweisgeber neben einer professionellen juristischen Kompetenz auch ein Umfeld zu schaffen, das von Vertrauen und Sicherheit geprägt ist.
Hinweisgeber können jederzeit Kontakt mit einem Rechtsanwalt des Ombud Service aufnehmen; 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr.