LkSG und HinSchG - Whistleblowing und Beschwerdeverfahren

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe (> 3000 Mitarbeiter, ab 01.01.2024 > 1000) verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen.

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen Unternehmen u.a. ein Beschwerde bzw. Hinweisgeberverfahren einrichten. Viele unserer Mandanten nutzen, teilweise seit vielen Jahren, erfolgreich das OSR-Multikanal-Hinweisgebersystem. Im Hinblick auf das demnächst auch in Kraft tretende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellen sich die Mandanten, die vom LkSG betroffen sein werden, die Frage, wie man beiden gesetzlichen Anforderungen gerecht werden kann?

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