Laut aktuellen Statistiken haben bisher nur wenige Mitarbeiter im europäischen Raum anonyme Hinweise zu Compliance-Verstößen abgegeben. Mit Blick auf den Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie müssen deutsche Unternehmen dennoch tätig werden.
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Quelle: www.haufe.de, Ann-Kathrin Birker, Karl Würz, 26.02.2021