EU-Whistleblowerrichtlinie – Was Unternehmen jetzt zu erwarten ­haben

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich über Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern geeinigt und damit die letzten Hürden für eine EU-Whistleblowerrichtlinie beseitigt. Die Endfassung der Richtlinie wurde am 16.04.2019 im Europäischen Parlament angenommen. Ab Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht. Viele Unternehmen müssen sich darauf einrichten, bald ein Hinweisgebersystem einrichten zu müssen.

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Quelle: www.compliancebusiness-magazin.de, Dr. André-M. Szesny, Juni 2019