Das gibt das Hinweisgeberschutzgesetz für Arbeitgeber vor

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die "Schonfrist" für Unternehmen, die mehr als 50, aber weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, endet am 17. Dezember 2023.

Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: 

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schutz-fuer-whistleblower_76…

Quelle: www.haufe.de, Haufe-Redaktion, 06.12.2023