Funktionsweise von "HinweisPLUS"
Das Prämienportal "HinweisPLUS" erfüllt grundsätzlich nicht die Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG). Sollen die Anforderungen des HinSchG erfüllt werden, empfehlen wir die Beauftragung unseres OSR-Multikanal-Hinweisgebersystem; dieses erfüllt die Anforderungen des HinSchG vollständig. Beide Systeme können parallel betrieben werden.
Alternativ können Sie das OSR-Hinweisgeber-Prämienportal HinweisPLUS auch fallweise einsetzten, z.B. im Rahmen einer unternehmerischen Krise, wenn Sie sich durch dessen Einsatz mehr und werthaltigere Hinweise erhoffen. In beiden Fällen geschieht die Implementierung des OSR-Hinweisgeber-Prämienportals "HinweisPLUS" mit Hilfe eines URL-Buttons in Ihrem Intranet- oder Intranetauftritts. Zusätzlich stehen auch die zusätzlichen Kommunikationskanäle wie Telefon, E-Mail, persönlicher Kontakt zur Verfügung.
Bedingungen zur Nutzung des Hinweisgeber-Prämien-Portals "HinweisPlus"
- Der/die Hinweisgeber/in übermittelt OSR über das OSR-Hinweisgeber-Prämienportal oder über einen anderen Kanal (per E-Mail, telefonisch, schriftlich, persönlich) eine Meldung. Mit der Übersendung des Hinweises akzeptiert der/die Hinweisgeber/in die nachfolgenden Bedingungen.
- Er / Sie gibt an, in welcher Höhe er/sie eine Prämie für die übermittelte Meldung erwartet. Eine Übermittlung an das Unternehmen / Organisation / Mandanten (im Folgenden "Mandanten") erfolgt nur, wenn zwischen Mandant und OSR ein Vertrag zur Nutzung des OSR-Hinweisgeber-Prämienportals "HinweisPLUS" besteht.
- OSR wird die Meldung sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf ihre Werthaltigkeit hin prüfen und dem betroffenen Mandanten stichwortartig den Inhalt der Meldung ohne Nennung der relevanten Aspekte mitteilen ("OSR-Memo"). Zusätzlich wird OSR auch eine unverbindliche Empfehlung hinsichtlich der vom Hinweisgeber erwünschten Prämie machen. Der/die Hinweisgeber/in ist auf Anforderung durch OSR verpflichtet, falls OSR dies für erforderlich hält, seine Identität gegenüber OSR nachzuweisen. OSR wird zu diesem Zweck dem/der Hinweisgeber/in zum Beibringen der erforderlichen Nachweise auffordern. Kommt der/die Hinweisgeber/in dem nicht nach, ist OSR berechtigt, an den Mandant kein "OSR-Memo" zu übersenden. Sollte der/die Hinweisgeber/in die Identität OSR mitteilen, wird diese absolut vertraulich behandelt und nicht an den Mandanten oder einen Dritten weitergegeben.
- Der Hinweisgeber steht, sollte der Mandant sein Angebot annehmen, für etwaige Rückfragen zur Verfügung. Dazu wird OSR die Frage unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers an diesen übermitteln. OSR übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich der Bereitschaft des Hinweisgebers die Rückfrage zu beantworten. Der Mandant verzichtet in diesem Zusammenhang auf jedwede Ansprüche hinsichtlich der Nennung der Identität des Hinweisgebers.
- Es obliegt dem betroffenen Mandanten u.a. auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen, ob man die Prämie im Gegenzug zur vollständigen Meldung wünscht. Die Entscheidung trifft der Mandant vollständig auf eigene Verantwortung. Entscheidet der Mandant sich gegen die Zahlung der Prämie, so kann er OSR eine alternative Prämie, die er bereit ist zu zahlen, übermitteln; OSR wird sich diesbezüglich mit dem Hinweisgeber Kontakt aufnehmen, ob er das Angebot akzeptiert (oder nicht). Entscheidet der Hinweisgeber oder der Mandant gegen die Fortführung des Vorgangs ist die Angelegenheit für OSR erledigt.
- Das betroffene Unternehmen / Organisation / Mandant wird die vereinbarte Prämie OSR auf Basis eines Treuhandvertrages überweisen. Nach Geldeingang wird OSR den vollständigen Hinweisgeberbericht dem Unternehmen übermitteln. Anschließend wird OSR dem Hinweisgeber die vereinbarte Prämie auf die von ihm angegebene Kontoverbindung überweisen. OSR übernimmt hinsichtlich der
- Mandant und Hinweisgeber sind für die im Rahmen der Zahlung gegebenenfalls entstehenden steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich.
KOSTEN:
In den Preismodellen sind sämtliche anfallend Kosten zum Betreiben des OSR-Hinweisgeber-Prämienportals HinweisPLUS enthalten (URL-Button, Treuhandkosten, Abwicklung, Kommunikation, OSR-Memo, OSR-Hinweisgeberbericht).