Nutzungsbedingungen des Hinweisgeber-Prämien-Portals

Bedingungen für die Nutzung des Hinweisgeber-Prämien-Portals:

  1. Der/die Hinweisgeber/in übermittelt OSR über das OSR-Hinweisgeber-Prämienportal oder über einen anderen Kanal (per E-Mail, telefonisch, schriftlich, persönlich) eine Meldung. Mit der Übersendung des Hinweises akzeptiert der/die Hinweisgeber/in die nachfolgenden Bedingungen.
  2. Er / Sie gibt an, in welcher Höhe er/sie eine Prämie für die übermittelte Meldung erwartet.
  3. OSR wird die Meldung sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf ihre Werthaltigkeit hin prüfen und dem betroffenen Unternehmen / Organisation / Mandanten in stichwortartig den Inhalt der Meldung ohne Nennung der relevanten Aspekte mitteilen (OSR-Memo). Zusätzlich wird OSR auch eine unverbindliche Empfehlung hinsichtlich der vom Hinweisgeber erwünschten Prämie machen. Der/die Hinweisgeber/in ist auf Anforderung durch OSR verpflichtet, falls OSR dies für erforderlich hält, seine Identität gegenüber OSR nachzuweisen. OSR wird zu diesem Zweck dem/der Hinweisgeber/in zum Beibringen der erforderlichen Nachweise auffordern. Kommt der/die Hinweisgeber/in dem nicht nach, ist OSR berechtigt, an das Unternehmen / Organisation / Mandant kein OSR-Memo zu übersenden.
  4. Der Hinweisgeber steht, sollte das Unternehmen / Organisation / Mandant sein Angebot annehmen, für etwaige Rückfragen zur Verfügung. Dazu wird OSR die Frage unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers an diesen übermitteln. OSR übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich der Bereitschaft des Hinweisgebers die Rückfrage zu beantworten. Das Unternehmen / Organisation / Mandant verzichtet in diesem Zusammenhang auf jedwede Ansprüche hinsichtlich der Nennung der Identität des Hinweisgebers.
  5. Es obliegt dem betroffenen Unternehmen / Organisation / Mandanten u.a. auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen, ob man die Prämie im Gegenzug zur vollständigen Meldung wünscht. Die Entscheidung trifft das Unternehmen / Organisation / Mandant vollständig auf eigene Verantwortung. Entscheidet der Mandant sich gegen die Zahlung der Prämie, so kann er OSR eine alternative Prämie, die er bereit ist zu zahlen, übermitteln; OSR wird sich diesbezüglich mit dem Hinweisgeber Kontakt aufnehmen, ob er das Angebot akzeptiert (oder nicht). Entscheidet der Hinweisgeber oder der Mandant gegen die Fortführung des Vorgangs ist die Angelegenheit für OSR erledigt.
  6. Das betroffene Unternehmen / Organisation / Mandant wird die vereinbarte Prämie OSR auf Basis eines Treuhandvertrages überweisen. Nach Geldeingang wird OSR den vollständigen Hinweisgeberbericht dem Unternehmen übermitteln. Anschließend wird OSR dem Hinweisgeber die vereinbarte Prämie auf die von ihm angegebene Kontoverbindung überweisen. OSR übernimmt hinsichtlich der
  7. Mandant und Hinweisgeber sind für die im Rahmen der Zahlung gegebenenfalls entstehenden steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich.