Ein HInweisgebersystem nach dem Verständnis von OSR ist vor allem immer eines: Kein Selbstzweck. Wir sehen uns als ein effektiver Bestandteil in Compliance-Systemen unserer Mandanten, um wirkungsvoll kriminelle und unternehmensschädigende Handlungen aufzudecken oder verhindern zu können. Mandanten von OSR können durch Implementierung des OSR-Multikanal-Hinweisgebersystems ihre internen Organisationsstrukturen und Abläufe schützen und verbessern und so das Entstehen von unternehmensschädigenden Handlungen wirkungsvoll eindämmen und verhindern.
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