Key-Facts, die für das OSR-Hinweisgebersystem sprechen

  1. OSR ist ein Multi-Meldekanal-Hinweisgeber-SYSTEM, keine simple anwaltliche Hotline, oder eine einfache internetbasierende Software zur Übermittlung von Hinweisen. Vielmehr ermöglicht es auf höchst effektive Art, die Verhinderung und Aufklärung von kriminellen und unternehmensschädlichen Handlungen in Unternehmen, Behörden, NGO´s, Gewerkschaften etc.
  1. OSR ist ein Multi-Meldekanal-Hinweisgebersystem, mit dessen Hilfe hinweisgebende Personen auf vielfältigen Meldekanälen Kontakt mit den Rechtsanwälten des OSR aufnehmen können:                                                                                                                                                                       
  • Telefonische Kontaktaufnahme mit den Rechtsanwälten von OSR (24/7)
  • Webbasierndes OSR-Investigativ©-Hinweisgeberportal
  • Persönliche Mandanten-E-Mail
  • Persönlicher Besuch bei OSR oder beim Hinweisgeber
  • Fax                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Das gibt es bei keinem anderen bekannten Hinweisgebersystem. Das OSR-Multikanal-Hinweisgebersystem übererfüllt die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) nicht nur in dieser Hinsicht, sondern reduziert interne Arbeitsaufwände zur Erfüllung der Anforderungen des HinSchG erheblich. Mandanten erhalten zu jeder Meldung einen ausführlichen Meldebericht, der nicht nur eine durch Anwälte durchgeführte rechtliche Bewertung enthält, sondern auch einen unternehmerischen Handlungsvorschlag zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der internen Sachverhaltsermittlung.
  1. Hinweisgebende Personen können OSR-Rechtsanwälte rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr über eine Vielzahl von Meldekanälen persönlich erreichen. OSR-Rechtsanwälte ermöglichen einen echten und direkten Dialog mit Hinweisgebern. Durch die Echtzeitkommunikation erhalten wir nach unseren Erfahrungen besonders hochwertige und zuverlässige Informationen. Denunziatorisch motivierte Meldungen sind praktisch ausgeschlossen. Dies unterscheidet uns ganz wesentlich von reinen internetbasierten Softwarelösungen.
  1. Das webbasierende OSR-Investigativ©-Hinweisgeberportal, einer der Meldekanäle des OSR-Multikanal-Hinweisgebersystems, ist ein hochsicheres, webbasierendes Hinweisgeberportal. Es steht insgesamt in 13 Sprachen zur Verfügung und lässt sich mit geringem Aufwand auf Ihrer Website integrieren und ermöglicht die einfache und sichere webbasierte Übermittlung von Hinweisen an die Rechtsanwälte von OSR. Die Übermittlung erfolgt durch ein hochsicheres Verschlüsselungsverfahren (Advanced Encryption Standard) und stimmt natürlich auch mit Datenschutzbestimmungen, wie der DSGVO, überein.
  1. Die gesetzlich garantierte anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht garantieren die Anonymität der hinweisgebenden Personen und ermöglichen dadurch bei diesen ein Höchstmaß an Akzeptanz - und damit qualitativ und quantitativ hervorragende Hinweise. Die OSR-Anwälte stellen sicher, dass nur solche Informationen an Sie weitergeleitet werden, die keine Hinweise auf die Identität des Hinweisgebers enthalten; dies kann bei reinen elektronischen Hinweisgebersystemen nicht gewährleistet werden, da hier nur der Transport der Nachricht (und nicht der Inhalt selbst) anonym übermittelt wird. In den rund 20 Jahren unserer Tätigkeit ist uns auch kein einziger Fall bekannt geworden, wonach ein Mandant z.B. anhand der IP-Adresse versucht hat, eine hinweisgebende Person zu identifizieren. Da nach unseren Erfahrungen aber jede dritte Meldung (unbewusst) Informationen enthält, die dem Mandanten durchaus eine Zuordnung (sogar Identifikation) der hinweisgebenden Person ermöglicht, stellt nur die Übermittlung der Meldung durch OSR-Anwälte sicher, dass eine anonyme hinweisgebende Person  auch tatsächlich anonym bleibt.
  1. Wir realisieren für Sie DAS Hinweisgebersystem, das zu Ihren Anforderungen und Erwartungen passt – es ist frei skalierbar und individuell zu konfigurieren.
  1. OSR überzeugt nicht nur durch die Effektivität seines Hinweisgebersystems, sondern unterstützt von Beginn an bei der zielgerichteten Implementierung des Systems in Ihren internen Kommunikationskanälen und Medien: „OSR – Kontext“ liefert hierzu geeignet Informationen und Beiträge. Denn nur ein Hinweisgeber, der OSR kennt, kann OSR auch nutzen.
  1. Strukturiertes und zentrales Erfassen von vertraulichen Hinweisen im persönlichen OSR-Mandantenbereich auf der OSR-Website. Unverzügliche Mitteilung über eingegangene Hinweise ermöglichen bei Ihnen schnelle Reaktionen.
  1. Sind Sie eventuell auch vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) betroffen? Das OSR-Multikanal-Hinweisgebersystem erfüllt alle Voraussetzungen, damit Sie auch diese gesetzlichen Pflichten ohne zusätzliche Aufwände erfüllen können.