Hinweisgeberschutzgesetz verzögert sich

Die für den 30. März 2023 angesetzte Entscheidung des Bundestags über den neuen Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetz wurde kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren verzögert sich damit weiter. Nachdem ein erstes Gesetzgebungsverfahren mangels Zustimmung des Bundesrats gescheitert war, steht das Gesetz erneut zur Debatte. Das vormals einheitliche Gesetz wurde inhaltlich mit nur unwesentlichen Änderungen auf zwei Gesetze (mit und ohne Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrats) aufgeteilt. Dieses Verfahren stieß auf Widerstand insbesondere der Länder. Nach derzeitigem Stand ist damit zu rechnen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Gegenstand des Vermittlungsverfahrens ist dann das ursprüngliche, einheitlich vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz.

Quelle: www.gdv.de, 31.03.2023