Hinweisgeber

Mandanten von OSR möchten Maßstäbe dafür setzen, wie ihre Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten etc. ethisch handeln können und möchten sie bei der Einhaltung von Gesetzen, Verhaltensregeln und internen Richtlinien unterstützen.

Um die Einhaltung von Werten, Pflichten und gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem HinSchG, sicherzustellen, haben sich unsere Mandanten entschlossen, die Dienstleistungen von OSR zu nutzen und ihren Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten etc. zur Verfügung zu stellen.

Sollte ein persönlicher direkter Dialog mit unseren Mandanten, also Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Lieferanten oder Kunden, aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich oder sinnvoll sein, stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner die OSR-Rechtsanwälte rund um die Uhr zur Verfügung.

Mit dem Einsatz des OSR-Hinweisgebersystems möchten unsere Mandanten die positive Unternehmenskultur sowie die persönliche Integrität der Mitarbeiter stärken und schützen.