Das Whistleblowing-System von OSR

Hier erfahren Sie alles über das Whistleblowing-System von OSR. Die OSR-Anwälte sind als Vertrauensanwälte die best-practise-Lösung für Whistleblowing Systeme. Wir stellen Hinweisgebern den sofortigen persönlichen Kontakt mit qualifizierten Anwälten zur Verfügung.

Für die Kontaktaufnahme mit den OSR-Anwälten stehen Hinweisgebern und Whistleblowern keine Hindernisse im Weg: Wir sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für sie erreichbar. Hinweisgebern wird dank unseres Whistleblowing-Systems ein echter persönlicher Dialog ermöglicht; dies führt nach unseren Erfahrungen zu besonders zuverlässigen Informationen, denunziatorisch motivierte Hinweise kommen praktisch nicht vor.

Wir verstehen unsere Hinweisgeber Dienstleistungen nicht nur als Service, sondern als Whistleblowing-System, das wir optimiert haben. Damit sind wir in der Lage echte unternehmerische Mehrwerte für unsere Mandanten zu schaffen.

Die Vorteile durch unser Whistleblowing-System

  • Reduktion von kriminellem Verhalten wie Korruption, Untreue, Bilanzfälschung, Datendiebstahl etc.
  • Aufklärung von Korruptionssachverhalten und Gewinnung von Informationen zu den darin involvierten Personen.
  • Vermeidung von Reputationsschäden bei unkontrollierten Hinweisgebern.
  • Vermeidung von Denunziation an Presse und Strafverfolgungsbehörden.
  • Erfüllung der gesetzlich erforderlichen Risikokontrollsysteme, etwa nach § 12 HinSchG, § 91 AktG, § 93 AktG, § 43 GmbHG, § 130 OWiG, § 25a KWG, § 23 VAG oder Ziffer 4.1.3. des Deutschen Corporate Governance Kodexes.
  • Erkenntnisse zu versuchten und erfüllten kriminellen Verhaltensweisen erlauben es unseren Mandanten durch prozessoptimierende Maßnahmen präventiv tätig zu werden und so vergleichbare Handlungen für die Zukunft auszuschließen.
  • Nur die Aufdeckung von Straftaten ermöglicht die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die handelnden Personen.
  • Reduktion von Organisationsverschulden von Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsleitung und den damit verbundenen möglichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsfragen.

Das strukturiertes und zentrales Erfassen von vertraulichen Hinweisen im personalisierten OSR-Mandanten-Bereich (Case-Management-System) des Whistleblowing-Systems von OSR und die unverzügliche Mitteilung über eingegangene Hinweise bei unseren Mandanten ermöglichen schnelle Reaktionen – und damit die Verhinderung oder Begrenzung von materiellen oder immateriellen Schäden wie z.B. Reputationsschäden bei unseren Mandanten.

Das OSR Whistleblowing-System unterscheidet sich von ausschließlich internetbasierenden Hinweisgeber- oder Whisteleblowingsystemen. Die gegenüber OSR-Anwälten abgegebenen Informationen zeichnen sich durch eine besonders hohe Authentizität und inhaltliche Qualität aus.

OSR überzeugt nicht nur durch die Effektivität seines Hinweisgebersystems, sondern unterstützt von Beginn an bei der zielgerichteten Implementierung des Systems in den internen Kommunikationskanälen und Medien unserer Mandanten: „OSR – Kontext“ liefert hierzu geeignet Informationen und Beiträge, die in den interne Kommunikationsmedien unserer Mandanten veröffentlicht werden können.Durch die wiederholte Sensibilisierung der Themen „Whistleblowingsystem“ und „Hinweisgebersystem“ wird bei den Mitarbeitern ein Bewusstsein über die Existenz, die Funktionsweise und die Sicherheit des OSR-Hinweisgebersystems geschaffen. Denn nur ein Hinweisgeber, der OSR kennt, kann OSR auch nutzen.