Für Mandanten

Hinweisgebersysteme sind ein effektives Mittel zur Aufdeckung und Vorbeugung von kriminellen Handlungen und unternehmensschädlichen Verhalten durch Mitarbeiter oder Dritte.

OSR berät seine Mandanten bei der Konzeption und Installation des OSR-Multikanal-Hinweisgebersystems in ihr jeweiliges Compliance-System. Dabei richten wir uns bei der Umsetzung ganz nach den Bedürfnissen und Vorgaben unserer Mandanten. Wir orientieren uns dabei ebenso am Maßstab des vom Deutschen Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Prüfungsstandards IDW PS 980 oder auch als integraler Bestandteil von Ethik-Richtlinien (Code of Conducts) bei ganz individuellen Lösungen.

Dabei verfolgt das OSR-Hinweisgebesystem immer ganz konkrete Ziele:

  • Schutz der Vermögenswerte unserer Mandanten
  • Verringerung des Haftungsrisikos für Geschäftsleiter und sonstigen Unternehmensorganen im Hinblick auf Aufsichtspflichtverletzungen
  • Vermeidung und Verringerung von Haftungsrisiken für Unternehmen in Form von Unternehmensgeldbußen*
  • Vermeidung von Reputationsschäden

Dies gilt auch — und ganz besonders — für die Integrität in der öffentlichen Verwaltung. Sie ist für den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung. Verwaltungsvorschriften von Landesregierungen und den für die Korruptionsverhütung  und –bekämpfung zuständigen Ministerien sehen den Einsatz von anwaltlichen Ombudsmännern ausdrücklich vor.

OSR unterstützt seine Mandanten dabei, mit dem OSR-Multikanal-Hinweisgebersystem messbare Mehrwerte zu schaffen.